Bramsche-Ueffeln, 10. März 2024
Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes – Pastorin Annika Hilker - gibt bekannt, dass die Verhandlungsniederschrift über die Wahlhandlung vom Wahlvorstand ordnungsgemäß vorgelegt worden ist.
Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes – Pastorin Annika Hilker - gibt bekannt, dass die Verhandlungsniederschrift über die Wahlhandlung vom Wahlvorstand ordnungsgemäß vorgelegt worden ist.
Nach dem Beschluss des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. Marienkirchengemeinde Ueffeln Neuenkirchen Merzen vom 26. Oktober 2023 waren insgesamt sieben (7) Kirchenvorsteherinnen / Kirchenvorsteher zu wählen.
Nach der Verhandlungsniederschrift des Wahlvorstandes wird festgestellt:
Nach der Verhandlungsniederschrift des Wahlvorstandes wird festgestellt:
Zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sind gewählt:
1. Jannik Stuckenberg
2. Eva-Maria Hernandez Veguilla
3. Jörg Melcher
4. Erik Brümmer
5. Antje Thöle
6. Thomas Urban
7. Michael Böhmer
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand (Ev.-luth. Marienkirchengemeinde Ueffeln Neuenkirchen Merzen, Dorfstraße 44 49565 Bramsche-Ueffeln) oder beim Kirchenkreisvorstand (Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche, Kirchhofstr. 8, 49565 Bramsche) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist entscheidet der amtierende Kirchenvorstand gemeinsam mit den neu Gewählten, ob und wie viele Personen er in den neuen Kirchenvorstand berufen lassen möchte.
Der Kirchenvorstand macht dem Kirchenkreisvorstand Vorschläge zur Berufung.
Vor der Einführung des neuen Kirchenvorstandes im Gottesdienst am Sonntag Trinitatis, 26. Mai 2024 um 10.00 Uhr, gibt der Kirchenvorstand die Berufenen öffentlich bekannt.
Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am 1. Juni 2024.
1. Jannik Stuckenberg
2. Eva-Maria Hernandez Veguilla
3. Jörg Melcher
4. Erik Brümmer
5. Antje Thöle
6. Thomas Urban
7. Michael Böhmer
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand (Ev.-luth. Marienkirchengemeinde Ueffeln Neuenkirchen Merzen, Dorfstraße 44 49565 Bramsche-Ueffeln) oder beim Kirchenkreisvorstand (Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche, Kirchhofstr. 8, 49565 Bramsche) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist entscheidet der amtierende Kirchenvorstand gemeinsam mit den neu Gewählten, ob und wie viele Personen er in den neuen Kirchenvorstand berufen lassen möchte.
Der Kirchenvorstand macht dem Kirchenkreisvorstand Vorschläge zur Berufung.
Vor der Einführung des neuen Kirchenvorstandes im Gottesdienst am Sonntag Trinitatis, 26. Mai 2024 um 10.00 Uhr, gibt der Kirchenvorstand die Berufenen öffentlich bekannt.
Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am 1. Juni 2024.